Buchungs-AGB
Version 1.1 | April 2026
Diese AGB sollten von einem in den VAE qualifizierten Anwalt geprĂĽft werden, bevor sie mit Kunden verwendet werden.
1. Ăśber diese AGB
Diese Buchungs-Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Organisation begleiteter Jagdabenteuer („Reisen“) durch Huntica (Meydan Free Zone, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate) („wir“, „uns“, „unser“) für Kunden („Sie“, „Ihr“). Mit der Bestätigung einer Buchung bei Huntica akzeptieren Sie diese AGB.
Huntica fungiert als begleitete Jagdagentur — wir gestalten, koordinieren und begleiten Jagdabenteuer in Ihrem Namen über sorgfältig ausgewählte Drittanbieter-Outfitter, Lodges, Berufsjäger und Dienstleister („Partner“). Huntica ist nicht der Betreiber der Jagdkonzession, der Lodge oder der Bodentransportes, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
2. Buchung und Bestätigung
2.1 2.1 Eine Buchung gilt als bestätigt, wenn:
- Sie ein Huntica-Reiseangebot erhalten und akzeptiert haben
- Sie die erforderliche Anzahlung geleistet haben (siehe Abschnitt 3)
- Sie eine schriftliche Bestätigung von Huntica (E-Mail oder WhatsApp) erhalten haben
2.2 2.2 Reiseangebote sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben. Preise und Verfügbarkeit können sich bis zum Eingang der Anzahlung und Ausstellung der Bestätigung ändern.
2.3 2.3 Mit der Bestätigung einer Buchung bestätigen Sie, dass:
- Alle bereitgestellten Informationen korrekt sind (Namen, Passdetails, Kontaktinformationen)
- Sie eine gĂĽltige Jagdlizenz fĂĽr Ihr Wohnsitzland besitzen (sofern zutreffend)
- Sie körperlich fit sind, um an der im Reiseangebot beschriebenen Jagdart teilzunehmen
- Sie diese AGB gelesen und verstanden haben
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Anzahlung: Eine nicht erstattungsfähige Anzahlung von 30 % der Gesamt-Reiseinvestition ist zur Bestätigung der Buchung erforderlich. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig.
3.2 Restzahlung: Die verbleibenden 70 % der Reiseinvestition sind spätestens 60 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.3 Spätbuchungen: Bei Reisen, die weniger als 60 Tage vor Abreise gebucht werden, ist die gesamte Reiseinvestition zum Zeitpunkt der Buchung fällig.
3.4 Zahlungsmethoden: Banküberweisung (SWIFT). Zahlungsdetails werden auf der Rechnung angegeben. Alle Zahlungen müssen in der auf der Rechnung angegebenen Währung eingehen.
3.5 Währung: Reiseinvestitionen werden in Euro (€) angegeben, sofern nicht anders vereinbart. Wechselkursschwankungen zwischen Angebots- und Zahlungsdatum gehen zu Lasten des Kunden.
3.6 Trophäengebühren: Wenn Trophäengebühren zusätzlich zur Reiseinvestition fällig werden (wie im Reiseangebot angegeben), werden sie direkt mit dem Outfitter am Ende der Jagd abgerechnet oder von Huntica separat in Rechnung gestellt. Trophäengebühren-Regelungen sind in jedem Reiseangebot detailliert.
4. Was ist enthalten und ausgeschlossen
4.1 4.1 Jedes Reiseangebot legt fest, was fĂĽr diese spezielle Reise enthalten und ausgeschlossen ist. Allgemein:
Ăśblicherweise enthalten
- Huntica-Begleitleistungen fĂĽr die gesamte Reisedauer
- Unterkunft wie angegeben
- Alle Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke in der Lodge
- Tägliche geführte Jagd mit Berufsjägern und Spurensuchern
- Bodentransport zwischen Flughafen und Jagdgebiet
- Wildart- und Trophäengebühren wie im Reiseangebot angegeben
Ăśblicherweise ausgeschlossen
- Internationale und InlandsflĂĽge
- Reiseversicherung (verpflichtend — siehe Abschnitt 8)
- Präparation, Trophäenversand und Exportgebühren
- Waffeneinfuhrgenehmigungen und temporäre Lizenzen (Huntica koordiniert; Gebühren trägt der Kunde)
- Trinkgelder
- Alkoholische Getränke (sofern nicht angegeben)
- Persönliche Einkäufe und Ausgaben
- Zusätzliche Trophäengebühren für nicht im Reiseangebot enthaltene Wildarten
- Visa-GebĂĽhren (sofern zutreffend)
4.2 4.2 Die spezifischen Inklusiv- und Exklusivleistungen fĂĽr Ihre Reise sind die in Ihrem Reiseangebot genannten und haben Vorrang vor dieser allgemeinen Liste.
5. Stornierung durch den Kunden
5.1 5.1 Stornierungen mĂĽssen schriftlich (E-Mail) an Ihren Huntica-Gastgeber oder an dennis@huntica.co mitgeteilt werden.
5.2 5.2 StornierungsgebĂĽhren:
| Zeitpunkt | GebĂĽhr |
|---|---|
| Mehr als 90 Tage vor Abreise | Verfall der Anzahlung (30 %) |
| 60–90 Tage vor Abreise | 50 % der Gesamt-Reiseinvestition |
| 30–60 Tage vor Abreise | 75 % der Gesamt-Reiseinvestition |
| Weniger als 30 Tage vor Abreise | 100 % der Gesamt-Reiseinvestition |
5.3 5.3 Diese GebĂĽhren spiegeln die Verpflichtungen wider, die Huntica gegenĂĽber Partnern in Ihrem Namen eingeht. Outfitter, Lodges und Guides werden reserviert und oft im Voraus bezahlt.
5.4 5.4 Wenn Huntica Ihren Platz mit einem anderen Kunden besetzen kann, erstatten wir alle Gebühren über die Anzahlung hinaus, abzüglich nicht erstattungsfähiger entstandener Kosten.
5.5 5.5 Wir empfehlen dringend eine ReiserĂĽcktrittsversicherung (siehe Abschnitt 8).
6. Stornierung oder Änderungen durch Huntica
6.1 6.1 Huntica behält sich das Recht vor, eine Reise zu stornieren oder zu ändern aufgrund von:
- Sicherheitsbedenken (politische Instabilität, Naturkatastrophe, Gesundheitsnotstand)
- Regulatorischen Änderungen (Jagdverbote, Genehmigungsentzug, Reisebeschränkungen)
- Outfitter- oder Destination-Ausfall (Konzessionsverlust, betriebliche Probleme)
- Höherer Gewalt
6.2 6.2 Im Falle einer Stornierung durch Huntica:
- Bieten wir eine Alternativreise vergleichbarer Qualität und Wertigkeit an, ODER
- Erstatten wir alle geleisteten Zahlungen vollständig, abzüglich bereits angefallener nicht erstattungsfähiger Drittkosten
6.3 6.3 Huntica haftet nicht für Kosten, die der Kunde über die Reiseinvestition hinaus trägt (Flüge, Unterkunft, Ausrüstung etc.).
6.4 6.4 Geringfügige Programmanpassungen (Änderungen am Tagesplan, Jagdgebieten oder Lodge-Arrangements) können von Huntica und dem Outfitter aufgrund von Wetter, Wildbewegung oder Sicherheitsüberlegungen vorgenommen werden. Diese sind dem Jagen inhärent und stellen keine wesentliche Änderung der Reise dar.
7. Kundenpflichten
7.1 7.1 Sie sind verantwortlich fĂĽr:
- GĂĽltigen Reisepass mit mindestens 6 Monaten GĂĽltigkeit ĂĽber das Reiseende hinaus
- Alle erforderlichen Visa und Einreisegenehmigungen fĂĽr das Zielland
- Eine gĂĽltige Jagdlizenz fĂĽr Ihr Wohnsitzland (wo vom Zielland verlangt)
- Einhaltung aller lokalen Jagdgesetze und -vorschriften im Zielland
- Einhaltung der Waffenein- und -ausfuhrgesetze
- Angemessene körperliche Fitness für die im Reiseangebot beschriebene Jagdart
- Ehrliche und rechtzeitige Mitteilung medizinischer Bedingungen, VerpflegungswĂĽnsche oder Barrierefreiheits-BedĂĽrfnisse
7.2 7.2 Huntica unterstützt und koordiniert Waffenpapiere, Jagdlizenzen und Reiselogistik — die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung liegt jedoch beim Kunden.
7.3 7.3 Sie verpflichten sich, den Anweisungen des Berufsjägers, Guides und Huntica-Gastgebers während der gesamten Jagd Folge zu leisten, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Waffenhandhabung und ethisches Verhalten.
8. Versicherung
8.1 8.1 Reise- und ReiserĂĽcktrittsversicherung sind verpflichtend. Sie mĂĽssen eine gĂĽltige Versicherung haben, die mindestens Folgendes abdeckt:
- ReiserĂĽcktritt und -abbruch
- Notfallmedizinische Behandlung und Evakuierung (einschlieĂźlich Luftevakuierung aus abgelegenen Gebieten)
- Persönliche Unfälle und Haftung
- Verlust oder Schaden an persönlicher Ausrüstung und Waffen
8.2 8.2 Huntica empfiehlt spezialisierte Anbieter fĂĽr Jagd-Reiseversicherungen. Fragen Sie Ihren Huntica-Gastgeber nach Empfehlungen.
8.3 8.3 Ein Versicherungsnachweis kann vor Abreise verlangt werden.
9. RisikoĂĽbernahme
9.1 9.1 Die Jagd birgt inhärente Risiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Waffennutzung, Begegnungen mit wilden Tieren, abgelegenes Gelände, wechselhafte Wetterbedingungen, körperliche Anstrengung und Reisen in Entwicklungsländern.
9.2 9.2 Mit der Buchungsbestätigung erkennen Sie an, dass Sie diese inhärenten Risiken verstehen und akzeptieren.
9.3 9.3 Sie verpflichten sich, Huntica, seine Mitgründer, Mitarbeiter, Vertreter und Partner von allen Ansprüchen schadlos zu halten, die aus den inhärenten Risiken von Jagd, Reise und Outdoor-Aktivitäten entstehen — außer in Fällen nachgewiesener Fahrlässigkeit von Huntica oder seinen Partnern.
9.4 9.4 Eine separate Risikoübernahme- und Haftungsverzichtserklärung kann für bestimmte Destinationen erforderlich sein und wird vor Abreise bereitgestellt.
10. Trophäenabwicklung und Export
10.1 10.1 Huntica koordiniert die Trophäenabwicklung, Dip-and-Pack und Exportdokumentation als Teil der Begleitleistung.
10.2 10.2 Der Trophäenexport unterliegt den Gesetzen des Ziellandes und den Einfuhrgesetzen Ihres Heimatlandes. Vorschriften können sich kurzfristig ändern. Huntica berät zu aktuellen Anforderungen, kann jedoch nicht garantieren, dass Einfuhrgenehmigungen von den Behörden Ihres Heimatlandes erteilt werden.
10.3 10.3 Präparation, internationaler Trophäenversand und Einfuhrabgaben/-gebühren liegen finanziell beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich im Reiseangebot enthalten.
10.4 10.4 Trophäenversandzeiten variieren je nach Destination und Wildart (üblicherweise 6–18 Monate). Huntica koordiniert den Prozess, kontrolliert jedoch nicht die Zeitpläne von Versand und Zoll Dritter.
11. Fotografie und Inhalte
11.1 11.1 Huntica kann während Reisen fotografieren und filmen, um Material für Marketing, Social Media, Website und Werbematerialien zu nutzen.
11.2 11.2 Wenn Sie nicht in Huntica-Marketingmaterialien erscheinen möchten, teilen Sie dies bitte Ihrem Huntica-Gastgeber schriftlich vor der Reise mit.
11.3 11.3 Huntica hält strenge Standards in der Jagdfotografie ein. Es werden keine grafischen oder respektlosen Trophäenbilder von Huntica veröffentlicht. Wir bitten Kunden, denselben Standard auf privaten Social-Media-Kanälen zu wahren.
12. Datenschutz
12.1 12.1 Huntica erhebt und speichert persönliche Daten (Name, Kontaktdaten, Passinformationen, Reisepräferenzen, Verpflegungswünsche) zum Zweck der Reisekoordination und Kundenbeziehungspflege.
12.2 12.2 Ihre Daten können mit Partnern (Outfitter, Lodges, Transportanbieter, Genehmigungsbehörden) im Umfang geteilt werden, der zur Durchführung Ihrer Reise erforderlich ist.
12.3 12.3 Huntica verkauft oder teilt Kundendaten nicht zu Marketingzwecken mit Dritten.
12.4 12.4 Huntica erfüllt das Bundesdekretgesetz Nr. 45 von 2021 der VAE zum Schutz personenbezogener Daten (PDPL) und, wo auf in der EU ansässige Kunden anwendbar, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer persönlichen Daten durch Kontaktaufnahme unter dennis@huntica.co.
Vollständige Details siehe unsere Datenschutzerklärung.
13. Beschwerden und Streitigkeiten
13.1 13.1 Wenn Sie mit einem Aspekt Ihrer Reise unzufrieden sind, sprechen Sie ihn bitte sofort mit Ihrem Huntica-Gastgeber an — wir wollen Probleme im Revier lösen, nicht im Nachhinein.
13.2 13.2 Formelle Beschwerden mĂĽssen schriftlich an dennis@huntica.co innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende eingereicht werden.
13.3 13.3 Huntica antwortet auf alle formellen Beschwerden innerhalb von 14 Tagen.
13.4 13.4 Diese AGB unterliegen dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vor die Gerichte Dubais (VAE) gebracht oder, nach Huntica-Ermessen, an Schiedsverfahren nach den Regeln des Dubai International Arbitration Centre (DIAC) verwiesen.
14. Änderungen
14.1 14.1 Huntica behält sich das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Version.
14.2 14.2 Wesentliche Änderungen werden Kunden mit aktiven Buchungen mitgeteilt.